Die neue WB, ein Glück für das Waldenburgertal

Hannes Schweizer.Foto: zvg
Hannes Schweizer.Foto: zvg

Gemäss Planung wird am 11. Dezember 2022 die neue Waldenburgerbahn den Betrieb wieder aufnehmen. Somit müssen Anwohner und Pendler entlang der Baustellen bis zur Inbetriebnahme weiterhin Lärm und Verkehrseinschränkungen erdulden. Verständlicherweise werde ich darum immer wieder darauf angesprochen, beispielsweise …

Warum der Landrat so einen «Blödsinn» beschlossen habe?

Die alte WB hätte ihren Betrieb noch lange aufrechterhalten können.

Eine Buslinie mit eigenem Trasse hätte genügt.

Das Projekt sei eine Verschwendung von Steuergeldern.

Das veranlasst mich, Ihnen als damaliger Präsident der «Kantonalen Bau- und Planungskommission» des Landrates aufzuzeigen, was der Landrat beschlossen hat und warum dieses Erneuerungsprojekt für das Waldenburgertal die richtige Lösung war.

Hier die Fakten: Beschluss Landrat

Bauherrin ist nicht der Kanton Basel-Landschaft, sondern die «Baselland Transport AG» (BLT), die als privatrechtliches Unternehmen und als Leistungserbringer den grössten Teil des öffentlichen Verkehrs in unserem Kanton erbringt. Die Kompetenz und der Einfluss des Landrates bestand einzig darin, die Verwaltungsratsmitglieder, welche den Kanton BL in diesem Gremium vertreten, zu beauftragen, sich dafür einzusetzen, beim «Bundesamt für Verkehr» (BAV) ein Konzessionsgesuch für eine Meterspur zu beantragen.

Dies erfolgte auf Empfehlung der BLT und der vorberatenden Bau- und Planungskommission des Kantons Basellandschaft.

Die WB; im Qualitätsranking des BAV als «schlechteste Regionalbahn der Schweiz» eingestuft

Eine Zustandsuntersuchung der Geleise zeigte, dass (mit Ausnahme eines Abschnitts von ca. drei Kilometern) auf der gesamten Strecke bis im Jahr 2025 der Schotter und die Schienen hätten ersetzt werden müssen. Ebenfalls wurde festgestellt, dass kein Gleis-Abschnitt eine längere Restlebensdauer als bis ins Jahr 2035 aufweisen würde.

Da aufgrund der Erweiterung des Schienennetzes der SBB im Bahnhof Liestal eine Nutzung des WB-Gleisabschnittes, Station Altmarkt – Bahnhof Liestal, ohnehin nicht möglich gewesen wäre, war es folgerichtig, diese Unterbrechung zu nutzen, um das ganze Schienennetz der WB zu ersetzen, respektive zu erneuern.

Umrüstung von 75 cm- auf 100 cm-Spurbreite

Wie erwähnt, war dies der einzige Entscheid, welcher der Kompetenz des Landrates des Kantons Basellandschaft oblag. Für die Beibehaltung der 75 cm Spurbreite sprach einzig, dass die Dampfbahn ihren Betrieb weiterhin aufrechterhalten könnte. Theoretisch wäre es möglich gewesen, den Dampfzug auf die neue Gleisbreite umzurüsten. Die Kosten inklusiv der notwendigen Sanierung des Dampfzuges hätte zehn Millionen gekostet, welche der Verein Dampfzug hätte stemmen müssen.

Immense Unterhaltskosten

Ein weiterer Faktor wären die Kosten für den Unterhalt der Fahrbahn gewesen. Die heutige Spurweite von 75 cm erfordert für maschinelle Unterhaltsarbeiten (Gleisanpassungen oder Gleisersatz), Spezialmaschinen. Solche Maschinen gibt es in Europa nur wenige mit entsprechend geringer Verfügbarkeit. Bei einer Spurweite von 100 cm bieten in der Schweiz mehrere Firmen maschinelle Unterhaltsarbeiten zu bedeutend tieferen Inbetriebsetzungskosten an. Im Unterhalt können deshalb Einsparungen von bis gegen 40 Prozent erwartet werden. Bezogen auf die künftig anfallenden Unterhaltskosten bewirkt dies Einsparungen von rund 200000 Franken pro Jahr.

Umstellung auf Bus-Betrieb?

Geprüft wurde die Möglichkeit, das bestehende WB Trasse in eine «Busstrasse» umzuwandeln. Zur Bewältigung des Passagieraufkommens auf der Strecke Waldenburg – Liestal, wären zu Spitzenzeiten drei 21 Meter lange Gelenk-Busse notwendig gewesen. Diese hätten den motorisierten Individualverkehr, die bereits bestehenden Buslinien in Liestal, vor allem aber auf dem Bahnhofareal noch zusätzlich erschwert und den Verkehrsfluss massivst behindert.

Erneuerung Waldenburgerbahn = alternativlos

Für die Bahn spricht die hohe Fahrplanstabilität, kürzere Reisezeiten, schlanke Anschlüsse und gute Umsteigemöglichkeiten, Fahrkomfort, grosse Transportkapazität, sowie die gute Spitzenabdeckung. Ein weiteres Problem hätte die Fahrzeugbreite der Gelenk-Busse ausgelöst. Diese wären um 15 cm breiter gewesen als die vorgesehenen Zugskompositionen. Ausserhalb der Ortschaften, auf freiem Feld, wäre ein Umbau der Gleisfahrbahn in eine Busfahrbahn möglich gewesen. In den Ortschaften hätten aber entweder Häuser abgerissen, zurückversetzt oder die Strassenbreite reduziert werden müssen!

Natürlich wären die Investitionen eines separaten Bussstrasses tiefer als das Schienentrasses gewesen. Beim Verzicht auf die WB würden die vom Bund zugesicherten Mittel in der Höhe von 300 Millionen Franken nicht eingespart, sondern einfach andernorts für den Ausbau der ÖV-Verkehrsinfrastruktur verwendet.

Freuen wir uns auf die Zukunft

Freuen wir uns auf:

Behindertengerechte Zugskompositionen.

Tieferen Geräuschpegel des Rollmaterials.

Digitale Anzeigen! Damit man auch zu nächtlicher Stunde den Ausstiegsort zu lokalisieren in der Lage ist.

Klimatisierte Zugskompositionen.

Bequemere Sitzbänke.

Mehr Fahrkomfort.

Und «last but not least» auf die verbesserte Wohn- und Standortattraktivität der Gemeinden im Waldenburgertal.

Der römische Philosophe Seneca sagte vor über 2000 Jahren einmal den folgenden Satz: «Es ist schon ein grosser Fortschritt, den Willen zum Fortschritt zu haben.»

Hannes Schweizer,

Finanzierung: Hier die Fakten

Mit Annahme von FABI (Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur), am 9. Februar 2014 durch Volk und Stände, übernimmt ab 2016 der Bund mit dem sogenannten Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu 100 Prozent die Finanzierung von Ausbau, Erneuerung und Unterhalt der Bahninfrastruktur.

Im Gegenzug leisten die Kantone über eine Pauschale von total 500 Mio. jährlich ihre Beiträge (BL rund 20 Mio. pro Jahr). Diese Pauschale wird unabhängig davon geleistet, wo in der Schweiz der Bund Bahninfrastrukturen finanziert. Das heisst, die Infrastrukturkosten trägt der Bund zu 100 Prozent, und die Rollmaterialkosten trägt zu 62 Prozent der Kanton Basel-Landschaft und zu 38 Prozent der Bund. Ein Umbau der Gleisspur in eine Bussspur hätte der Kanton zu 100 Prozent übernehmen müssen.

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