Unter Bäumen die letzte Ruhe finden

Hölstein Bewilligung für Waldfriedhof erteilt 

Auf den Parzellen 507 und 555 im Hölsteiner Wald wird ein Waldfriedhof entstehen. Die Bestattungen erfolgen dort diskret und es wird vor Ort nichts auf einen Waldfriedhof hindeuten. Die Gräber werden, wie her am Beispiel des Friedwaldes in Ziefen,
Auf den Parzellen 507 und 555 im Hölsteiner Wald wird ein Waldfriedhof entstehen. Die Bestattungen erfolgen dort diskret und es wird vor Ort nichts auf einen Waldfriedhof hindeuten. Die Gräber werden, wie her am Beispiel des Friedwaldes in Ziefen, unauffällig markiert werden. Foto: w. wenger

Das Amt für Wald (AfW) beider Basel der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion hat die Bewilligung zur Aschebeisetzung im Hölsteiner Wald erteilt. Betroffen sind zwei Parzellen, auf welchen nunmehr ein Waldfriedhof «installiert» werden wird. Diese gehören dem 1979 nach Kanada ausgewanderten Ortsbürger und Tierarzt Peter Autenried, dessen Idee für einen Waldfriedhof auf seiner pantheistischen Überzeugung basiert. Es ist nach Diegten, Langenbruck, Nusshof, Eptingen und Ziefen der sechste Waldfriedhof im Einzugsgebiet der «Oberbaselbieter Zeitung».

Das durch den Kanton bewilligte Projekt, das jetzt umgesetzt werden wird, passierte die involvierten Behörde-Stellen problemlos. Grundsätzliche Vorbehalte gab es keine, weder vom Gemeinderat Hölstein noch von der kantonalen Naturfachstelle, der Forstreviere, der lokalen Jagdgesellschaft, der Bürgergemeinde Hölstein, der Einwohner- und Bürgergemeinde Diegten sowie der Einwohnergemeinde Tenniken.

Forstingenieur Manuel Lauber vom AfW sagt in diesem Sinne, dass alles «gepasst» habe.

Dennoch: Die Aschebeisetzungen auf den Parzellen 507 und 655 – diese hat Autenried von seinem Vater geerbt – sind mit Auflagen verbunden. So ist der Waldfriedhof so zu gestalten, dass für Drittpersonen nichts darauf hinweist, dass sie sich in einem Wald für Naturbestattungen befinden. Weitere Auflagen sind unter anderem, dass die Asche direkt oder in biologisch abbaubaren Urnen beigesetzt werden muss und dass Kerzen, Kreuze, Fotos, Pflanzen, Blumen oder sonstiger Schmuck bei oder an den Friedwald-Bäumen nicht zulässig sind. Die Grabstätten sind so gesehen anonymisiert und als solche nicht erkennbar.

Peter Autenried, welchen die ObZ in Kanada telefonisch erreichte, hat vor, in Bezug der administrativen Umsetzung eine Stiftung zu gründen, welche es letztlich ermöglicht, einen spirituellen digitalen «Footprint», wie er es als Auslandschweizer nennt, im Wald auf alle Ewigkeit zu hinterlassen. «Dies im Gegensatz zu den meisten religiösen Friedhöfen, welche Gräber in der Regel bereits nach 25 Jahren entfernen.»

Der Wald bleibt öffentlich zugänglich und er wird wie jedes andere Waldstück nach ortsüblichen Waldbaumethoden gepflegt und bewirtschaftet. Der genaue Ort der Beisetzung ist in Verbindung mit einem Baum, welcher mit einem unscheinbaren, wetterfesten (kleinen) Täfelchen mit QR-Code markiert wird. Dieser QR-Code ist ein Hyperlink zur Webseite des Waldfriedhofs Hölstein mit seiner gesamthaft 800 Quadratmeter grossen Fläche.

Dienstbarkeits-Vertrag

iw. Der Friedwald in Hölstein ist quasi unbeschränkt, da dieser durch einen im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeitsvertrag ab Inbetriebnahme für die Dauer von 99 Jahren geschützt ist. Das Amt für Wald beider Basel hat jedoch in Analogie zum Artikel 5 Absatz 5 des kantonalen Waldgesetzes im Sinne der nachteiligen Waldnutzung die Bewilligung für ordentlicherweise «nur» für 25 Jahre erteilt. Es hält jedoch fest, dass nach Ablauf dieser Frist die Bewilligung verlängert werden kann.

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