Enger Zeitplan für APG-Umsetzung

Alterspflegegesetz Die Gemeinden müssen sich bis Ende Jahr zu Versorgungsregionen zusammenschliessen

Zwei Jahre bleiben den Versorgungsregionen, um Verträge mit Angebotserbringern (im Bild das APH Mülimatt in Sissach) abzuschliessen. Foto: M. Schaffner

Zwei Jahre bleiben den Versorgungsregionen, um Verträge mit Angebotserbringern (im Bild das APH Mülimatt in Sissach) abzuschliessen. Foto: M. Schaffner

Vereinspräsidentin Christine Mangold begrüsst die Vertreterinnen und Vertreter der 22 Gemeinden und der regionalen Leistungserbringer. Foto: M. Schaffner

Vereinspräsidentin Christine Mangold begrüsst die Vertreterinnen und Vertreter der 22 Gemeinden und der regionalen Leistungserbringer. Foto: M. Schaffner

Auf die Gemeinden kommt im Altersbereich einiges zu, und der Zeitplan ist «sportlich». Das Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG), seit 2018 in Kraft, schreibt vor, dass nicht mehr jede Gemeinde allein für sich plant, sondern dass sie sich zu sogenannten Versorgungsregionen zusammenschliessen. Wie es Gabriele Marty, Leiterin der Fachstelle Alter in der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, prägnant formuliert: «Das ergibt einen weiteren Planungshorizont, sodass nicht eine Gemeinde ein Altersheim mit 100 Plätzen baut und hofft, es werde schon irgendwie voll werden.»

Die Versorgungsregionen müssen bis Ende Jahr gebildet sein. Laut Gabriele Marty sind zwei schon fast am Ziel. Im Oberbaselbiet, wo das Umsetzungsprojekt 31 Gemeinden umfasst, sind die Herausforderungen ein bisschen grösser.

22 von ihnen, nämlich diejenigen, die dem Verein Region Oberbaselbiet angehören, haben sich vergangenen Samstag zu einem Gemeindeseminar getroffen. Vereinspräsidentin Christine Mangold räumte ein, dass die Anwesenden nun einen Informationsvorsprung hätten, aber es sei eben explizit ein Anlass des Vereins Region Oberbaselbiet und das Thema werde sowieso von verschiedenen Seiten her aufgegleist. Gerry Thönen, Geschäftsführer des Vereins Region Oberbaselbiet, betonte, dass abgesehen von dieser Spezialveranstaltung alle 31 Gemeinden gleich behandelt und jeweils per Rundmail informiert würden.

Informations- und Beratungsstellen spielen wichtige Rolle

Konkret müssen die neuen Versorgungsregionen drei neue Aufgaben erfüllen: Sie müssen Informations- und Beratungsstellen einrichten, sie müssen ein Versorgungskonzept erstellen und sie müssen Verträge mit Leistungserbringern abschliessen. Für Letzteres lässt ihnen das Gesetz immerhin Zeit bis Ende nächstes Jahr.

Die Informations- und Beratungsstellen müssen aber schon Ende dieses Jahr realisiert werden. Das Bedürfnis nach ihnen ist sicher gegeben: «Wer mit Angehörigen redet, merkt, was das für ein Dschungel ist, bis man weiss, welche Angebote es gibt», stellte Gabriele Marty fest. Das APG lasse relativ viel Spielraum offen, wie die Beratungsstellen aussähen, etwa ob sie zentral oder dezentral aufgestellt würden. Wichtig sei aber, dass sie neutral und unabhängig von Leistungserbringern organisiert seien. Natürlich könne die Stelle einer Institution angegliedert sein, wie das heute schon an manchen Orten der Fall sei, aber der «Lead» müsse bei der Versorgungsregion liegen. «Man muss sicherstellen, dass die Beratungsstelle nicht nur für sich entscheidet, sondern auch für die anderen Leistungserbringer, auch die ambulanten», erklärte Gabriele Marty. Die Versorgungsregion müsse eine Steuermöglichkeit haben.

Und das ist ein Knackpunkt, wie sich in der Fragerunde herausstellte: Steuerung heisst auch, dass eine Beratungsstelle eine Zuweisung vornehmen kann, also bestimmen kann, ob eine bestimmte Person in eine bestimmte Institution eintreten kann. Diese Einschränkung der Wahlfreiheit ist verknüpft mit den Ergänzungsleistungen, wie sich in den folgenden Referaten zeigte: Die Gemeinden stellen die Finanzierung sicher, deshalb sollen sie auch steuern. Nicht jede Beratungsstelle muss solche Zuweisungen vornehmen, im Gesetz ist lediglich die Möglichkeit dazu verankert.

Für Diskussionen sorgte auch, dass in den Versorgungsregionen eine Pflegefachperson eine Bedarfsabklärung trifft, wenn jemand beispielsweise in eine stationäre Pflegeeinrichtung übertritt. Diese Abklärung ist aber nicht zu verwechseln mit der Einteilung in eine Pflegestufe, wie am Seminar mehrfach betont wurde.

Zusammenfassend meinte Gabriele Marty, dass die Beratungsstelle fachlich ein gewisses Qualitätsniveau erfüllen müsse und dass die Gemeinden sicher «Geld in die Hand nehmen» müssten, aber dass die Ausgestaltung an die Bedürfnisse der Region angepasst werden sollten.

Konzept bildet ganze Kette ab

Die neuen Versorgungskonzepte sollen gemäss APG die gesamte Versorgungskette abbilden; die Gemeinden müssen sicherstellen, dass es keine Lücken gibt. Auch neue Modelle sollen gefördert werden, wie etwa der neue regionale Spitex-Nachtdienst oder wie die sogenannten intermediären Angebote, die zwischen ambulant und stationär stehen. Dazu gehören Tagesstätten, betreutes Wohnen oder vorübergehende Langzeitpflege mit späterer Rückkehr in die eigene Wohnung. Weiter erwähnt das APG erstmals auch die pflegenden Angehörigen. Im stationären Bereich sind Alters- und Pflegeheime sowie spezialisierte Institutionen, etwa im Bereich Demenz, aufgeführt, im ambulanten Bereich sind es Spitex, private Spitex und einzelne Pflegefachpersonen. Eine wichtige Leistung erbringen ausserdem die Hausärzte mit ihrer medizinischen Grundversorgung sowie die Apotheken.

Gerry Thönen würde sich vom Kanton mehr Informationen für die Konzepterstellung wünschen. Christine Mangold äusserte sich ähnlich: «Wenn man ein Muster bekommt, denkt man als Gemeinde einerseits, das können wir doch selber, aber andererseits ist es toll, wenn man gewisse Richtlinien hat.» Generell hält sie den Zeitrahmen für die Umsetzung für ambitiös: In den Gemeinden werde wohl erst an den Dezember-Gemeindeversammlungen darüber abgestimmt.

Ein externes Büro, die Metron AG aus Brugg, führt zurzeit eine Angebotserhebung und Bedarfsprognose durch. Die Ergebnisse aus Fragebögen und Workshops sollen am 16.September präsentiert werden. Sandra Remund von der Metron AG appellierte an die Anwesenden, mit Mut, Zuversicht und Visionen an die Aufgabe heranzugehen.

In der Fragerunde regte ein Seminarteilnehmer dazu an, auch die anderen Versorgungsregionen im Auge zu behalten, um eine gute Gesamtauslastung zu erreichen.

Bei dem Gemeindeseminar, das im Schloss Ebenrain in Sissach stattfand, handelte es sich um die erste Veranstaltung, die der im März 2019 gegründete Verein Region Oberbaselbiet durchgeführt hat. «Es war ein toller Anlass, ich hatte grosse Freude daran, wie diskutiert wurde», sagte Christine Mangold zum Schluss.

Der Verein Region Oberbaselbiet geht auf die Idee zurück, in funktionalen Lebens- und Wirtschaftsräumen zu denken und die Gemeindeautonomie zu stärken, wie es die 2012 verabschiedete «Charta von Muttenz» fordert. Weitere regionale Kooperationen im Baselbiet sind der Verein Region Liestal Frenkentäler plus, der Verein Birsstadt, der Verein Region Laufental und die Region Leimental Plus. Die geplanten APG-Versorgungsregionen decken sich zum grossen Teil mit ihnen, wobei es jedoch einige Ausnahmen gibt.

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