In den eigenen vier Wänden

Wohnraum-Umbau Verein Procap setzt sich für Menschen im AHV-Alter ein  

Denise Fröhlich informiert und berät 
         
         
            Menschen im AHV-Alter mit Umbauten. Foto: S. van Riemsdijk

Denise Fröhlich informiert und berät Menschen im AHV-Alter mit Umbauten. Foto: S. van Riemsdijk

Mit einer Hebebühne kann die Treppe im Garten  überwunden werden.

Mit einer Hebebühne kann die Treppe im Garten überwunden werden.

Die Badewanne wurde zur bodenebenen Dusche umgebaut. Fotos: zVg

Die Badewanne wurde zur bodenebenen Dusche umgebaut. Fotos: zVg

Wird die Treppe zum Hindernis, kann ein Sitz-Treppenlift eingebaut werden.

Wird die Treppe zum Hindernis, kann ein Sitz-Treppenlift eingebaut werden.

Durch Inkrafttreten des neuen Wohnbauförderungsgesetzes im Kanton Basel-Landschaft ab 1. Januar 2024 können Menschen im AHV-Alter bei Umbaumassnahmen von bestehendem Wohnraum finanziell unterstützt werden. Die Organisation Procap ist mit der Fachstelle für altersgerechte Wohnumbauten in Liestal, vom Amt für Gesundheit des Kantons Basel-Landschaft beauftragt worden, entsprechende persönliche Beratungen und Vorprüfungen von Förderbeiträgen durchzuführen. Diese Dienstleitungen sind kostenlos.

«Menschen im AHV-Alter möchten so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben können. Häufig sind diese Wohnungen oder Häuser nicht an die Bedürfnisse im Alter angepasst und schränken somit die Selbstständigkeit massiv ein», sagt die verantwortliche Mitarbeiterin von Procap Denise Fröhlich. Und schiebt nach: «Unter Umständen kann sogar die Sicherheit im eigenen Haus mit seinen vielen Gefahrenstellen gefährdet sein, Stürze im Alter sind eine häufige Unfallursache.» Im Rahmen des neuen Altersleitbilds für den Kanton Basel-Landschaft beinhaltet die Unterstützung sowohl persönliche Beratung im eigenen Zuhause zu altersgerechtem Wohnen, als auch die finanziellen Förderbeiträge durch den Kanton.

Eigene vier Wände immer wichtiger

Wenn Menschen älter und weniger mobil werden, werden die eigenen vier Wände, in denen sie ihr Leben vermehrt verbringen, immer bedeutungsvoller. «Es ist deshalb wichtig, alltägliche Aktivitäten mit gewissen baulichen Massnahmen zu erleichtern und Gefahrenquellen zu beseitigen», so Fröhlich. Insbesondere der Zugang zum Wohnraum sowie die sanitären Einrichtungen für die Körperpflege, sind dabei von zentraler Bedeutung. Nach einer ersten Kontaktaufnahme per Telefon oder per Mail mit Procap findet ein Informations- und Beratungsgespräch in der Wohnung des Anfragers statt – Dies ist Voraussetzung für die Einreichung eines Prämiengesuchs. Dazu Fröhlich: «Dort verschaffe ich mir zuerst im Sinne einer Analyse einen Gesamtüberblick in Zusammenhang mit allfälligen Massnahmen.» Dann wird im Sinne einer schriftlichen Empfehlung anhand eines Formulars aufgelistet für welche Fördergegenstände ein Prämiengesuch beim Kanton eingereicht werden kann. Das Amt für Gesundheit prüft darauf das Gesuch.

Für wen ist das Förderprogramm?

Das kantonale Förderprogramm ist für Menschen im AHV-Alter, welche über ein selbst genutztes Wohneigentum verfügen, für Mieterinnen und Mieter und natürliche Personen als Eigentümerinnen und Eigentümer von maximal acht Wohneinheiten. Wobei anzumerken ist, dass bei einer Mietwohnung ein Antrag nur von der Eigentümerschaft gestellt werden kann. Ebenso können Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus (Kleingenossenschaften) einen Antrag stellen, wobei die Anzahl der Wohneinheiten auch hier auf maximal acht Wohnungen begrenzt ist.

Mehrere Bereichewerden gefördert

Gefördert werden insbesondere die Bereiche Haus- mit Wohnungszugang, Treppenlifte, Türverbreiterungen, Handläufe, Dusch-WC, und Wannenersatz durch schwellenlose Dusche. Man stellt sich im Alter viele Fragen. Zum Beispiel ob man sein weiteres Leben überhaupt in diesen vier Wänden weiter verbringen möchte oder kann ich mit Einschränkungen überhaupt noch meine sozialen Kontakte an diesem Ort weiterhin pflegen? Fragen über Fragen. «Wichtig ist, dass die Procap Wohnberatung frühzeitig erfolgt, bauliche Anpassungen mit Handwerkern benötigen Vorlaufzeit», so Denise Fröhlich.

Auskünfte: Procap, Fachstelle für altersgerechte Wohnumbauten, Rosenstrasse 21b, 4410 Liestal. Tel. 061 5215102. Altersgerecht-wohnen-bl@procap.ch. Internet: www.procap.ch/altersgerecht-baselland

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