Höhere Steuern für Wohnungseigentümer

Regierungsrat Lauber erklärt die Anpssung der EigenmietwerteFoto: Beat Eglin
Regierungsrat Lauber erklärt die Anpssung der EigenmietwerteFoto: Beat Eglin

Nach dem Entscheid des Bundesgerichtes hat Regierungsrat Anton Lauber die Pflicht, die Eigenmietwerte im Kanton zu überprüfen und teilweise anzupassen. Baselland kann den Eigenmietwert im Alleingang nicht streichen. Das ist Bundessache. Bei tiefen Hypothekarzinsen ist die Gelegenheit gut, den EMW abzuschaffen, da die Abzüge gering sind. Bei höheren Hypothekarzinsen wirken sich Schulden wieder mehr zu Gunsten der Liegenschaftsbesitzer aus. Im Nachteil ist die ältere Generation, die schon viel abbezahlte und des-halb geringere Abzüge machen kann. Klassische Feriendestinationen profitieren ebenfalls von Steuereinnahmen. Das Thema ist komplex und die Interessen sind sehr unterschiedlich.

Bundesgericht verlangt Überprüfung

Am 12. Januar 2017 stellte das Bundesgericht fest, dass der Eigenmietwert in unserem Kanton nicht in je-dem Fall 60 Prozent der Marktmiete beträgt. Dieses Minimum wird von der Bundesverfassung verlangt. Die Regierung schlägt eine einfache Umsetzung vor. Aufgrund der Zimmerzahl soll eine statistische Wohnfläche ermittelt werden. In einem zweiten Schritt wird die Fläche mit dem kommunalen Quadratmeter-Medianpreis für vermietete Wohnungen und Einfamilienhäuser multipliziert. Mit dieser Referenzgrösse werden die aktuellen Eigenmietwerte überprüft. Eine Korrektur erfolgt nur, wenn der bisherige EMW unter 60 Prozent liegt. Somit müssen nicht alle Eigentümer ihre Daten zur Überprüfung abliefern.

Wenn ein Eigentümer die berechneten Werte als zu hoch beurteilt, kann er entsprechende Unterlagen einreichen und eine Korrektur verlangen. Zu hohe Werte werden nicht amtlich korrigiert. Das wurde vom Bundesgericht nicht verlangt. In solchen Fällen muss der Eigentümer aktiv werden.

Lauber geht davon aus, dass etwa 1/3 der Liegenschaften überprüft werden müssen. Das sind gegen 20000 Objekte. «Es kommt aber nur bei einem Teil von ihnen zu Erhöhungen», sagte Lauber. «Etliche Eigentümer wissen, dass ihre Liegenschaft zu tief eingeschätzt ist und sie werden eine moderate Erhöhung akzeptieren.» Die neuen Werte gelten ab 2025 und nicht rückwirkend.

Höhere Steuereinnahmen

Schätzungen ergeben beim Kanton Mehreinnahmen von etwa acht Millionen und bei den Gemeinden 4 ½. Dieses Geld soll bei der geplanten Vermögenssteuerreform II und über tiefere Einkommenssteuern an die Steuerpflichtigen zurückfliessen. Von den etwa 180000 Haushalten haben ca. 55000 Wohneigentum. Von der Umverteilung der Millionen werden auch die Mieter profitieren.

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