Grundwasser besser schützen

Rothenfluh Schutzflächen im Zonenplan Landschaft

Um das köstliche Nass, dort wo es gefördert wird, vor schädlichen Einflüssen möglichst zu bewahren, braucht es Schutzzonen. Das ist in der Talsohle der Ergolz oberhalb von Ormalingen in den Gebieten Pfarrmatt, Sägematt und Brühl seit Jahrzehnten der Fall, wobei der Perimeter der Schutzzone bislang an der Gemeindegrenze zu Rothenfluh endete. Grundwasserströme fliessen im Untergrund nach physikalischen Gesetzen und pflegen sich nicht nach einem Strich auf der Landkarte zu richten.

Folglich müssen die aus dem Jahr 1978 stammenden Schutzzonen deutlich ausgeweitet und die entsprechenden Reglemente den aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Dies geschieht über eine parallel geführte Revision der Zonenpläne Landschaft in Ormalingen und Rothenfluh. Die bereits durchgeführten hydrogeologischen Untersuchungen mit Probebohrungen und Färbversuchen haben ergeben, dass sich der Perimeter der Schutzzonen im Gemeindebann Rothenfluh bis ins Gebiet Brüelmatt/Riedmatten erstrecken soll.

Im Zuge des Revisionsverfahrens fanden vergangene Woche in beiden Gemeinden Infoanlässe statt, an denen Fachleute über Sinn und Zweck der Zonenplanmutationen orientierten. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren läuft noch bis zum 15. September 2023. Betroffene können bis zu diesem Datum Anliegen und Wünsche zur Planung schriftlich an den jeweiligen Gemeinderat richten.

Die Eingaben werden geprüft und fliessen dann, falls sie relevant sind, ins weitere Verfahren ein. Sind die Unterlagen bereinigt, hat die Gemeindeversammlung über die Änderungen des Zonenplans zu befinden. Bei einem Ja folgt eine öffentliche Planauflage. Alsdann geht das Geschäft, allenfalls mit unerledigten Einsprachen, zur Genehmigung an den Regierungsrat. Läuft alles rund, dürften die überarbeiteten Zonenvorschriften bereits im Frühjahr 2024 rechtskräftig sein.

Eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung

Ziel des Verfahrens ist es, die Fassungen und deren Umgebung so auszugestalten, dass das Grundwasser unmittelbar vor seiner Nutzung als Trinkwasser vor Beeinträchtigungen geschützt ist. Ein umfangreicher Massnahmenkatalog regelt genau, wie die Grundstücke landwirtschaftlich künftig genutzt werden können. Die Kantonsstrasse und der Abwasserkanal von Rothenfluh nach Ormalingen stellen aus naheliegenden Gründen eine besondere Herausforderung dar. Denn eine Havarie könnte im schlimmsten Fall zum Abschalten der Fassungen führen. Keine Auswirkungen auf den Massnahmenplan hat hingegen die im Zonenplan verankerte archäologische Schutzzone im Gebiet Entschgen/Riedmatten, wo sich einst ein Friedhof befand. Dieser wurde wohl schon vor 1534, als die dortige Georgskirche abgebrochen wurde, aufgegeben.

Da die Bodenbewertung der im Meliorationsperimeter Rothenfluh liegenden Grundstücke vor dem Bekanntwerden des Grundwasserschutzprojekts erfolgte, müssen zahlreiche Parzellen neu und tiefer eingeschätzt werden. Für allfällige Entschädigungen infolge von Eigentumsbeschränkungen durch das Ausscheiden von Grundwasserschutzzonen, die einer Enteignung gleichkommen, haben laut Gesetz die Inhaber von Grund- und Quellwasserfassungen aufzukommen. Das ist die Einwohnergemeinde Ormalingen. Alle Unterlagen über das laufende Revisionsverfahren sind auf den Websites der Gemeinden online zugänglich.

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